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Über uns Dienstleistungen

Umweltschutz

Betrieblicher Umweltschutz, Entsorgung, Recycling

Wir bieten Ihnen eine umfassende Umwelt- und Entsorgungsberatung nach den neuesten Abfallgesetzen und
-richtlinien.

Stellung des Betriebsbeauftragten für Abfall

Langjährige Kompetenz für vorschriftsgemäße Wahrnehmung von Entsorgungsaufgaben, die durch ergänzende Schulungsmaßnahmen stets auf dem aktuellen Stand gehalten wird.

Rechtsgrundlage

Betriebsbeauftragter für Abfall gemäß der Rechtsgrundlage §59 und §60 KrWG.

Umweltschutzbeauftragter

Ein so genannter Umweltschutzbeauftragter ist gesetzlich nicht bestimmt. Ein eingeführtes Umweltmanagementsystem nach DIN ISO 14001 fordert jedoch einen Umweltmanagementbeauftragten.

Der Umweltschutzbeauftragte ist eine Person, die ihre erweiterten Aufgaben in Personalunion mit den Tätigkeiten des - gesetzlich geforderten - Betriebsbeauftragten wahrnimmt. Alternativ kann sich die Funktion des Umweltschutzbeauftragten auch aus der Erfüllung betrieblicher Umweltangelegenheiten ergeben.

Aufgaben und Tätigkeiten

  • Regelmäßige Kontrolle und Überwachung des Abfalllagers. Hinwirkung auf Ordnung und Sauberkeit der Lagerung.
  • Organisation und Überwachung der laufenden Entsorgungsaktivitäten (Mengen-/Kostenfassung, Abfallwirtschaftsbilanz, Rechnungskontrolle, Rechnungsübernahme. Führen und Aktualisieren von Abfallnachweisbuch-, Begleit- und Übernahmescheinen)
  • Vorbereitung und Durchführung von Sonderabfallentsorgungen in Zusammenarbeit mit den Entsorgungsbetrieben
  • Aktualisieren von auslaufenden Entsorgungsnachweisen
  • Wiederkehrende Prüfung und Vergleich der Preise und Verwertungsmöglichkeiten auf dem Entsorgungsmarkt
  • Pflege, Erhaltung und Weiterentwicklung von eingeführten Managementsystemen (z. B. nach DIN ISO 14001)
  • Durchführung interner Audits sowie regelmäßige Begehungen vor Ort
  • Erarbeiten von Entscheidungsgrundlagen und Hinwirkung auf Verbesserungen im Umweltschutzbereich
  • Vorbereitung und Planung von Umweltschutzmaßnahmen
  • Ansprechpartner für alle Behörden in Fragen des Umweltschutzes
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Betriebs- und Gefahrstoffanweisungen
  • Regelmäßiger Abgleich der umweltrechtlichen Anforderungen mit dem betrieblichen Ist-Zustand, Aufzeigen von Korrekturmaßnahmen
  • Externe und interne Schulungen, interne Audits, Begehungen, Korrekturmaßnahmen, Unterweisung, Dokumentationen, Berichtswesen
  • Betrieblich verantwortliche Person gemäß WHG in Fachbetrieben