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Über uns Dienstleistungen

Arbeitsschutz

Wir übernehmen die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft in Ihrem Unternehmen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.

Die Sicherheitsfachkraft

Die Sicherheitsfachkraft hat die Aufgabe, die Unternehmensleitung und deren Beauftragte in allen Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen und zu beraten. Darüber hinaus ist sie der kompetente Ansprechpartner für alle Fragen des Arbeitsschutzes, des vorbeugenden Brandschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage findet sich in §3 und 6 ASIG; §15 SGB VII; DGUV Vorschrift 2. Daraus ergibt sich die betriebliche Stellung der Sicherheitsfachkraft und deren Aufgaben.

Die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft

  • Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen.
  • Beratung bei der Beschaffung technischer Arbeitsmittel
  • Beratung bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffe
  • Beratung bei der Auswahl, Erprobung und Unterweisung von persönlicher Schutzausrüstung
  • Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebung
  • Sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen und technischer Arbeitsmittel
  • Beobachtung der Durchführung von Arbeitsschutz und Unfallverhütung
  • Begehen von Arbeitsstätten, Melden von Mängeln an Vorgesetzte, Verbesserungsvorschlägen
  • Untersuchung von Unfallursachen, Erstellen von Unfallanzeigen und Unfallstatistiken
  • Ansprechpartner und Zusammenarbeit mit Behörden (Gewerbeaufsicht) und Verbänden (Berufsgenossenschaft), sowie Kommunikation und Kooperation mit anderen Unternehmen
  • Erarbeitung von Sicherheitsprogrammen
  • Mitwirkung / Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und Gefährdungsbewertungen
  • Unterweisung der Sicherheitsbeauftragten
  • Durchführung sicherheitstechnischer Unterweisungen/Schulungen von gewerblichen und verwaltungstechnischen Mitarbeitern sowie deren Vorgesetzten
  • Konzeption von Schulungsunterlagen und deren Umsetzung
  • Organisation und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
  • Planung, Kooperation und Betreuung des arbeitsmedizinischen Dienstes/ Betriebsarztes
  • Erstellen von Betriebs- und Arbeitsanweisungen/Hautschutzplänen
  • Integration/Aufbau des Arbeitsschutzmanagementsystems z.B. OHSAS 18001