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Über uns Dienstleistungen

Prüfung Leitern, Tritte, Regale, Anschlagmittel

Zu unserem Dienstleistungsangebot gehört auch die fachgerechte Durchführung von Prüfungen von Leitern und Tritten nach BetrSichV §3 BGI 694 und Regalanlagen gemäß DIN EN 15635 nach BGR 234.

In § 3 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung gemäß den ermittelten Fristen durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte "befähigte" Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft.
Unsere Mitarbeiter haben den Nachweis, dass sie aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als "befähigte" Personen zur Prüfung von Leitern und Tritten eingesetzt werden können.

Regalprüfung Anschlagmittel